ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung, sofern nicht anders angegeben:

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Tag: Kalendertag.

Pyrolyze: das Unternehmen Pyrolyze mit Sitz am Markenhaven 28 in Amersfoort, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 68972849.

Kunde: jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag mit Pyrolyze abschließen möchte.

Website: Name der Website von Pyrolyze, die www.pyrolyze.com lautet.

Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vorschläge und Vereinbarungen von Pyrolyze und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Soweit der Kunde (auch) andere Produkte oder Dienstleistungen bestellt, auf die besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar sind, werden diese besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für den Vertrag zwischen dem Kunden und Pyrolyze für anwendbar erklärt.
  2. Falls der Kunde seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Vertrag mit Pyrolyze für anwendbar erklärt oder auf diese verweist, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pyrolyze nicht akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pyrolyze haben Vorrang, sofern nicht zu einem früheren Zeitpunkt ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Voraus zur Verfügung gestellt und können über die Website eingesehen werden; sie können auch als PDF-Datei von der Website heruntergeladen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  4. Alle zu Gunsten von Pyrolyze vereinbarten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaiger weiterer Vereinbarungen gelten auch für die von Pyrolyze beauftragten, hinzugezogenen oder eingesetzten Dritten.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Angebote an und Verträge mit Personen, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

Angebote/Vorschläge

  1. Alle Angebote/Vorschläge gelten als unverbindliche Angebote und/oder Vorschläge und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten. Vorschläge/Angebote können auch innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei Pyrolyze schriftlich widerrufen werden; in diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
  2. Angebote/Vorschläge können nur schriftlich angenommen werden (einschließlich einer Annahme per Telefax oder auf elektronischem Wege). Pyrolyze ist jedoch berechtigt, eine mündliche Annahme so zu akzeptieren, als ob diese schriftlich erfolgt wäre. Wenn der Kunde eine Bestellung auf der Website von Pyrolyze aufgibt, ist diese Bestellung endgültig, wenn der Kunde den Bestellbutton anklickt oder eine Bestätigung seiner Bestellung per E-Mail erhält. Sobald der Kunde von Pyrolyze eine Bestätigung per E-Mail erhält, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien zustande.
  3. Informationen, die in Werbematerialien im weitesten Sinne des Wortes enthalten sind, wie Kataloge, Preislisten, Broschüren und Websites von Dritten, sind für Pyrolyze niemals verbindlich.
  4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Angaben zu Maßen, Gewicht und anderen Informationen Schätzungen, die so genau und zuverlässig wie möglich sind.

Preise

  1. Alle von Pyrolyze angegebenen Preise beruhen auf preisbestimmenden Faktoren, die zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots bekannt sind.
  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die von Pyrolyze angegebenen Preise stets ohne Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten.
  3. Pyrolyze ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte oder bezahlte Produkte und/oder Dienstleistungen aufgrund von Änderungen der preisbestimmenden Faktoren wie Rohstoffpreise, Löhne, Steuern, Produktionskosten und Wechselkurse anzupassen.
  4. Pyrolyze ist berechtigt, die Preise mit sofortiger Wirkung anzupassen, wenn ein gesetzlicher Preisbestimmungsfaktor dies bewirkt.

Zahlung

  1. Pyrolyze ist jederzeit berechtigt, vom Kunden Gewissheit über die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
  2. Falls die Lieferung in Teilen erfolgt, kann Pyrolyze jedes Teil separat in Rechnung stellen, es sei denn, es wurde mit dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Pyrolyze berechtigt, die Ausführung des Vertrags und aller damit verbundenen Verträge auszusetzen oder zu stornieren.
  4. Alle Zahlungen sind auf ein von Pyrolyze angegebenes niederländisches Bankkonto zu überweisen.
  5. Alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen werden zunächst zur Begleichung aller Kosten, Auslagen und aufgelaufenen und unbezahlten Zinsen und anschließend zur Begleichung der ältesten überfälligen Rechnungen verwendet, auch wenn der Kunde angibt, dass sich diese Zahlung auf andere überfällige Rechnungen bezieht.
  6. Der Abnehmer verzichtet auf sein Recht, einen von Pyrolyze geschuldeten Betrag zu verrechnen(verrekenen). Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Betrag zu verrechnen.
  7. Die Überweisung von Zahlungen durch den Kunden an Pyrolyze auf elektronischem Wege, einschließlich über das Internet und per Kreditkarte, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Pyrolyze haftet nicht für Schäden des Kunden, die mit solchen Zahlungen auf elektronischem Wege verbunden sind oder daraus resultieren. Die Übermittlung von Kreditkartendaten durch den Kunden an Pyrolyze über das Internet oder auf andere Weise erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
  8. Pyrolyze behält sich das Recht vor, von neu registrierten Unternehmen eine Vorauszahlung von 50 bis 100 Prozent zu verlangen.

Konten und Registrierung

  1. Der Kunde kann ein Konto anlegen oder sich anderweitig auf der Website registrieren. Pyrolyze behält sich das Recht vor, eine solche Registrierung zu verweigern oder zu stornieren, z. B. im Falle von Unregelmäßigkeiten.
  2. Die Anmeldedaten sind streng persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist für seine Anmeldedaten verantwortlich, auch wenn dies ohne sein Wissen geschieht.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Pyrolyze unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er den Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten einem unbefugten Dritten bekannt sind oder wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt.
  4. Der Kunde darf nicht mehr als ein Konto anlegen oder verwalten. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, sich (erneut) zu registrieren oder ein Konto zu führen, nachdem Pyrolyze den Antrag des Kunden auf Einrichtung eines Kontos abgelehnt oder die Registrierung gelöscht hat.

Lieferung

  1. Erfüllungsort ist immer – sofern nicht schriftlich anders angegeben – der tatsächliche Sitz des Kunden oder der bei der Bestellung angegebene Sitz und/oder der Sitz des Vertragspartners.
  2. Die in den Angeboten/Vorschlägen, Bestätigungen und/oder Verträgen enthaltenen Lieferbedingungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie werden so weit wie möglich eingehalten, können aber niemals als endgültiger Termin angesehen werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Pyrolyze die Durchführung der Lieferung zu ermöglichen.
  4. Der Kunde bürgt auf eigene Rechnung und Gefahr:
  5. die Unterstützung zu leisten, die für die Durchführung der Aufführung von Pyrolyze erforderlich ist;
  6. die bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen zu erwerben; und
  7. die Lieferung unter durchschnittlichen Arbeitsbedingungen während der durchschnittlichen Arbeitszeit von 8.00 bis 18.00 Uhr erfolgen kann.
  8. Falls die bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen dem Kunden angeboten werden, die Lieferung jedoch nicht möglich ist, weil der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Absatz 3 und 4 dieses Artikels nicht nachgekommen ist, wird die Lieferung als abgelehnt betrachtet. Von diesem Zeitpunkt an ist der Kunde in Verzug, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung durch Pyrolyze bedarf. Der Tag der Ablehnung der Lieferung gilt als Liefertermin der bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Produkte auf das Risiko des Kunden über, wie in Artikel “Gefahrübergang” dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben.
  9. Ungeachtet der Zahlungsverpflichtung ist der Kunde berechtigt, den Schaden zu ersetzen, der Pyrolyze durch die in Absatz 8 dieses Artikels genannte Weigerung entstanden ist, einschließlich der Kosten für Lagerung und Transport. Die Transportkosten richten sich nach den ortsüblichen Tarifen.

Übertragung von Risiken

Ungeachtet des Inhalts der zwischen Pyrolyze und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen in Bezug auf die Transport- und Versicherungskosten gehen die Produkte auf das Risiko von Pyrolyze über, bis sie durch Unterzeichnung von Frachtbriefen, Unterschriftslisten und/oder Packlisten oder durch die tatsächliche Lieferung in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten gelangen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den von Pyrolyze an den Kunden gelieferten Produkten geht auf den Kunden über, sobald der Kunde alle Bedingungen erfüllt hat, die Pyrolyze auf der Grundlage aller mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen und der damit verbundenen Dienstleistungen oder ausgeführten Tätigkeiten verlangen kann.
  2. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels ist der Kunde berechtigt, die von Pyrolyze erhaltenen Produkte für seinen normalen Geschäftsbetrieb zu verwenden.
  3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Produkte, die unterEigentumsvorbehalt geliefert werden, zu belasten, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen und/oder zu verleihen oder zum Verbrauch auszuleihen und/oder zu lizenzieren.) in irgendeiner Weise. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte in wie auch immer.
  4. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Pyrolyze berechtigt, die Produkte, die Pyrolyze gehören, auf Kosten des Kunden von dort abzuholen, wo sie sich befinden.

Recht auf Beschwerde

  1. Während oder unmittelbar nach der Lieferung hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferten Produkte und/oder die erbrachten Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen.
  2. Hat der Kunde die vorgenannte Prüfung nicht durchgeführt oder Pyrolyze nicht innerhalb der nachstehend genannten Frist schriftlich über die Mängel informiert, verliert der Kunde sein Recht auf Reklamation.
  3. Erkennbare Mängel müssen Pyrolyze innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung bzw. Erbringung der entsprechenden Leistung schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung der Produkte bzw. Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen.
  5. Produkte, die Gegenstand der Reklamation sind, können nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung von Pyrolyze an Pyrolyze zurückgeschickt werden. Rücksendungen müssen mit der Originalverpackung versehen sein. Die Rücksendung muss immer in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Pyrolyze erfolgen. Pyrolyze behält sich das Recht vor, eine Adresse zu benennen, an die das reklamierte Produkt geschickt werden muss.
  6. Bei nach Ansicht von Pyrolyze berechtigten und ordnungsgemäß vorgetragenen Beanstandungen ist Pyrolyze verpflichtet, nach ihrer Wahl und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der Art der Beanstandung entweder die gelieferten Produkte und/oder erbrachten Leistungen zu ersetzen/umzutauschen oder einen Preisnachlass zu gewähren.
  7. Das Recht auf Reklamation erlischt, wenn das gelieferte Produkt nicht in demselben Zustand ist, in dem es sich bei der Lieferung befand.
  8. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach dem Datum der Rechnungsstellung schriftlich eingereicht werden.

Haftung

  1. Die in diesem Artikel genannte Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass Pyrolyze vom Kunden aus anderen Gründen als diesem Vertrag haftbar gemacht wird.
  2. Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
  3. alle angemessenen Kosten, die einer Partei entstehen, um das Versäumnis der anderen Partei zu beheben und die Vereinbarung zu erfüllen. Diese Schäden werden jedoch nicht erstattet, wenn die andere Partei die Vereinbarung gekündigt hat.
  4. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht; und/oder
  5. angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern die geschädigte Partei nachweisen kann, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  6. Pyrolyze haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung sowie für alle Schäden, die nicht durch direkte Schäden im Sinne dieser Bedingungen abgedeckt sind.
  7. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer oder leitenden Angestellten von Pyrolyze gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
  8. Pyrolyze haftet niemals für die Materialien, die der Kunde Pyrolyze im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung für diese Materialien abzuschließen.
  9. Unbeschadet des Vorstehenden haftet Pyrolyze nicht, wenn die Schäden durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit und/oder zurechenbare Handlungen oder unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung der gelieferten Produkte durch den Kunden verursacht wurden.

Software

  1. Beim Kauf eines neuen Softwareproduktes erwirbt der Kunde einen tragfähigen Datenträger (cdrom, etc.), die dazugehörige Dokumentation (falls vorhanden), sowie eine Lizenz gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers.
  2. Mit der erstmaligen Nutzung der Software erklärt sich der Kunde automatisch mit den entsprechenden Lizenzbedingungen einverstanden. Die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt verbleiben vollständig beim Lizenzgeber. Alle Rechte an den von Pyrolyze genannten und verwendeten Produktnamen, Marken, Logos etc. liegen bei den jeweiligen Inhabern dieser Rechte. Bei der Verwendung der Produkte hat der Kunde alle Rechte Dritter zu beachten.
  3. Sowohl die Installation neuer Software als auch die Änderung bereits installierter Software birgt das Risiko eines Datenverlustes. Der Kunde sollte die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen Datenverlust zu verhindern. Pyrolyze kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Installation oder Änderung neuer Software entstehen.

Entschädigung

  1. Der Kunde stellt Pyrolyze, soweit gesetzlich zulässig, von jeglicher Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die sich aus der Erfüllung des Vertrages ergibt und/oder damit zusammenhängt, unabhängig davon, ob der Schaden durch Pyrolyze oder durch von Pyrolyze beauftragte Dritte (Hulppersonen), durch Hilfsstoffe oder den ausgeführten Auftrag verursacht oder zugefügt wurde. Darüber hinaus stellt der Kunde Pyrolyze, soweit gesetzlich zulässig, von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten dieser Dritten frei.
  2. Der Kunde hat für eine angemessene Versicherung der oben genannten Risiken und Verbindlichkeiten zu sorgen.
  3. Der Kunde ist stets verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Schaden auf ein Minimum zu beschränken.

Höhere Gewalt und unvorhergesehene Umstände

  1. Verzögert sich die Erfüllung durch Pyrolyze oder die Abnahme durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt um mehr als einen Monat, ist jede Partei – unter Ausschluss weiterer Rechte – berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Alles, was bereits vertragsgemäß geleistet wurde, wird anteilig zwischen den Parteien abgerechnet.
  2. Als höhere Gewalt im Verhältnis zu Pyrolyze gilt in jedem Fall der Umstand, dass eine für die von Pyrolyze zu erbringende Leistung (einschließlich einer Leistung des Kunden) wichtige Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurde;
  1. Streiks;
  2. Verkehrsbehinderungen;
  3. behördliche Maßnahmen, die Pyrolyze an der rechtzeitigen und/oder ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern;
  4. Unruhen, zivile Unruhen, Kriege;
  5. extreme Wetterbedingungen;
  6. Feuer; und/oder
  7. Unterbrechungen des Verkehrs.

 

  1. Tritt ein unvorhergesehener Umstand ein, dessen Erfüllung der Kunde aus Gründen der Billigkeit oder der natürlichen Gerechtigkeit nicht von Pyrolyze erwarten kann, kann der Richter auf Antrag einer der Parteien den Vertrag ganz oder teilweise auflösen.

Zurückbehaltungsrecht

Pyrolyze ist berechtigt, alle Produkte des Kunden, die Pyrolyze für den Kunden besitzt, im Besitz zu behalten, bis der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Pyrolyze erfüllt hat, mit denen die betreffenden Produkte in direktem oder ausreichendem Zusammenhang stehen. Falls Pyrolyze die Kontrolle über die unter dieses Recht fallenden Produkte verliert, ist Pyrolyze berechtigt, diese Produkte so zu beanspruchen, als ob Pyrolyze der Eigentümer wäre.

Terminierung

  1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention in den nachstehend beschriebenen Fällen und in dem nachstehend gewährten Umfang mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen:

 

  1. wenn die Gegenpartei einen Antrag auf Zahlungsaufschub(surseance van betaling) gestellt hat, wenn die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub erwirkt hat oder wenn die Gegenpartei in Konkurs gegangen ist(faillissement);
  2. für den Fall, dass das Unternehmen der anderen Partei freiwillig oder unfreiwillig liquidiert wird(Opheffing);
  3. für den Fall, dass das Unternehmen der anderen Partei fusioniert oder übernommen wird(fusie of overname);
  4. wenn ein erheblicher Teil des Vermögens der anderen Partei beschlagnahmt und/oderverpfändet wird (Beslagelung);
  5. für den Fall, dass andere Umstände eintreten, unter denen die Fortführung des Unternehmens vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.

 

  1. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die andere Partei – nach einer schriftlichen, möglichst eindeutigen und detaillierten Inverzugsetzung, die einen Vorschlag für eine angemessene Frist zur Korrektur oder Behebung der Mängel enthält – ihren wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zurechenbar nachkommt, sofern die Mängel die Kündigung rechtfertigen.
  2. Wird der Vertrag gekündigt, sind die Forderungen von Pyrolyze von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung sofort fällig und zahlbar. Sollte Pyrolyze die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzen, behält Pyrolyze seine Ansprüche aus dem niederländischen Recht und dem Vertrag.
  3. In jedem Fall behält sich Pyrolyze das Recht vor, (vollen) Schadenersatz zu fordern.

Geistiges Eigentum

  1. Pyrolyze garantiert, dass die von ihr gelieferten Produkte keine niederländischen Patente, Geschmacksmusterrechte oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte von Dritten verletzen.
  2. Wenn Pyrolyze jedoch anerkennen muss oder wenn ein niederländischer Richter in einem nicht mehr anfechtbaren Rechtsstreit feststellt, dass ein von Pyrolyze geliefertes Produkt ein Recht eines Dritten im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels verletzt, wird Pyrolyze nach eigenem Ermessen handeln, (i) ein solches Produkt durch ein Produkt ersetzen, das dieses Recht nicht verletzt, (ii) ein diesbezügliches Lizenzrecht erwerben, oder (iii) die Ware gegen Rückzahlung des gezahlten Betrages, vermindert um die üblichen Wertminderungen, zurückzunehmen, ohne zu weiterem Schadensersatz verpflichtet zu sein.
  3. Falls der Abnehmer Pyrolyze nicht rechtzeitig oder nicht vollständig über die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Ansprüche Dritter informiert, stehen dem Abnehmer die in Absatz 2 genannten Erfüllungsrechte nicht zu, und außerdem konnte Pyrolyze ihr Recht in dieser Angelegenheit infolgedessen nicht angemessen verteidigen.

Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Der Kunde erklärt, stimmt zu und garantiert Pyrolyze und den mit ihr verbundenen Unternehmen unwiderruflich, dass er weder direkt noch indirekt gegenüber Dritten, gleich welcher Art, irgendetwas offenlegen oder anderweitig preisgeben wird. Vertrauliche Informationen oder Vertrauliche Quelle die von Pyrolyze einem Dritten zur Verfügung gestellt oder anderweitig erworben wurden, ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pyrolyze.

Vertrauliche InformationenDer Begriff “Pyrolyze” umfasst unter anderem Geschäfts- und Finanzinformationen oder -daten, Personen- oder Firmennamen, Verträge, die von Pyrolyze initiiert wurden oder an denen Pyrolyze beteiligt ist, sowie alle Ergänzungen, Verlängerungen, Erweiterungen, Änderungen, Neuverhandlungen oder neuen Vereinbarungen und alle damit verbundenen Informationen über Konstruktion, Technik oder Verfahren, Preise, Gebühren, Finanzierungsvereinbarungen, Zeitpläne und Informationen über die Identität von Investoren, Käufern, Kreditgebern, Darlehensnehmern, Maklern, Händlern, Ingenieuren, Vertragspartner, Raffinerien, Hersteller, Technologieeigentümer und bestimmte individuelle Namen, Adressen, Auftraggeber oder Telex-/Fax-/Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Referenzen, Produkt- oder Technologieinformationen, Geschäftsgeheimnisse, Handelsmarken, Geschäfts- und Vertragsbeziehungen, Informationen, die Pyrolyze über Dritte bereitstellt, sowie Ideen, Erfindungen, Methoden, Geschäftsprozesse oder sonstige geschäftliche und/oder technische und nichttechnische Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag.

Der Kunde erkennt an, dass er im Zusammenhang mit dem Vertrag und den Geschäften mit Pyrolyze von Pyrolyze (einschließlich der Mitarbeiter) die Identität, Adresse, Telefon-, Fax- und Telexnummern von Klienten, Kunden, Lieferanten, Maklern, Vertretern, Auftraggebern, Käufern, Händlern, Ingenieuren, Auftragnehmern, Veredlern, Herstellern und Technologieeigentümern erfahren kann, im Folgenden als “Vertrauliche Quelle“, die der andere Pyrolyze durch erhebliche Investitionen in Zeit, Kosten und Mühe erworben hat.

Übertragung

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem mit Pyrolyze geschlossenen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Pyrolyze auf Dritte zu übertragen.

Datenschutz und Sicherheit

  1. Pyrolyze respektiert die Privatsphäre des Kunden. Pyrolyze behandelt und verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die ihr übermittelt werden, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Allgemeinen Datenschutzverordnung. Der Kunde erklärt sich mit dieser Bearbeitung einverstanden. Zum Schutz der persönlichen Daten des Kunden ergreift Pyrolyze angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
  2. Für weitere Informationen zum Datenschutz wird auf die Website von Pyrolyze verwiesen.

Schlussbestimmungen

  1. Eventuelle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden. Aus diesen Abweichungen können keine Rechte im Hinblick auf zukünftige Vereinbarungen abgeleitet werden.
  2. Die Verwaltung von Pyrolyze dient als Nachweis für Bestellungen und Anfragen des Kunden, sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist. Der Kunde erkennt an, dass die elektronische Kommunikation als Nachweis dienen kann.
  3. Falls und soweit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben oder für ungültig erklärt werden, wird Pyrolyze eine neue Bestimmung aufstellen, die die nichtige/nichtige Bestimmung ersetzt, wobei Ziel und Zweck der aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich zu beachten sind.
  4. Als Erfüllungsort des Vertrages gilt der Ort, an dem Pyrolyze seinen Sitz hat.

Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

  1. Für alle Streitigkeiten zwischen Pyrolyze und dem Kunden im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen diesen Parteien oder den in Erfüllung oder im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag geschlossenen Verträgen ist ausschließlich das Gericht des Bezirks zuständig, in dem sich der Sitz von Pyrolyze befindet, es sei denn, Pyrolyze und der Kunde haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Alle Verträge und alle sich daraus ergebenden außervertraglichen Verpflichtungen zwischen Pyrolyze und dem Kunden, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen von 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen.